Mindestwerte ab 2030. Wir prüfen, ob Ihr Gebäude betroffen ist.
Für alle bestehenden Nichtwohngebäude gelten ab 2030 Mindestwerte. Der NWG-Check sagt, ob und wann Sie handeln müssen. Das Sanierungskonzept zeigt, wie, mit Kosten und Förderung.
- ab 2027
- neue Ausweise nur als Bedarfsausweis; nötig bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Verlängerung, wenn kein gültiger vorliegt
- ab 2030
- höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes (Primärenergie)
- ab 2033
- höchstens das 2,95-fache
- Gilt als erfüllt
- u. a. Errichtung ab 1996, Stand WSchV 1994, Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme
- Nachweis
- auf Verlangen der Behörde; Bußgeld bis 5.000 €
Erst prüfen, dann planen.
Netto. Der NWG-Check wird bei Beauftragung des Sanierungskonzepts angerechnet.
- Betroffen 2030 oder 2033?
- Ausnahmen geprüft
- Nächster Schritt mit Kosten
- Bilanz nach DIN V 18599
- Sanierungsfahrplan in Schritten
- Kosten, Einsparung, Förderung je Schritt
- Nachweis für 2030 und 2033
- Bedarfsausweis nach GEG
- Aushang bei Publikumsverkehr
- aus den Daten des Konzepts
2027, 2030, 2033.
- 1
Letzter Ausstellungstag für Verbrauchsausweise bei Nichtwohngebäuden; gültige bleiben bis zum Ablauf verwendbar
Richtlinie BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (Module 1 und 2) endet
GEG §§ 80, 82, 112 n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 226); BAnz AT 23.12.2024 B2 - 2
Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden über 70 kW
§ 56 GEG n. F. - 3
Nichtwohngebäude: höchstens 3,5-facher Wert des Referenzgebäudes
§ 40 GEG neu - 4
Nichtwohngebäude: höchstens 2,95-facher Wert
§ 40 GEG neu
Zu Nichtwohngebäuden.
Ist mein Gebäude von den Mindestwerten betroffen?
Alle bestehenden Nichtwohngebäude müssen ab 2030 Mindestwerte einhalten. Als erfüllt gilt die Anforderung unter anderem bei Errichtung ab 1996, bei Wärmeschutz auf dem Stand der Wärmeschutzverordnung 1994 und bei überwiegender Versorgung mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme. Das klären wir im NWG-Check.
Was kostet das Sanierungskonzept?
Nach Größe 1.900 €, 5.000 € oder ab 8.000 € netto. Das BAFA erstattet bis 31.12.2026 die Hälfte, je nach Nettogrundfläche (unter 200, 200 bis 500, über 500 m²) bis 850, 2.500 oder 4.000 €. Antragsberechtigt sind Eigentümer; begonnen wird nach der Bewilligung.
Was ist mit Wohnungen im Gebäude?
Dient ein Gebäude überwiegend dem Wohnen, ist es ein Wohngebäude, auch mit Laden. Dann berät unsere Schwestermarke analyse-md, den Ausweis gibt es bei ausweis-md.
Ist Ihr Gebäude 2030 betroffen?
Der NWG-Check sagt es in einer Woche.