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Pflicht-Check
Rechtsstand · datiert

Was gilt, was kommt. Mit Datum und Quelle.

Diese Seite führt alle Energiepflichten für Unternehmen an einer Stelle. Was im Bundesgesetzblatt steht, ist „gilt“. Was im Bundestag liegt, ist „Entwurf“. Wir ändern die Seite am Tag der Verkündung.

Stand 27.10.2026 · zuletzt geändert

Letzte Änderung: Anhörung zum Entwurf 21/8027 am 05.10.2026 eingetragen.

Erklärungen im Ratgeber
Fristenkalender

Alle Termine bis 2033.

20272028202920302031203220331234567 OktNovDez2027FebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez2028heute1234 202720292030203120331234567 Okt2027AprJulOkt2028heute1234
heute, 27.10.2026gilt (verkündet)Entwurf, noch nicht beschlossenunten vergrößert: Oktober 2026 bis Dezember 2027
  1. 1

    Letzter Ausstellungstag für Verbrauchsausweise bei Nichtwohngebäuden; gültige bleiben bis zum Ablauf verwendbar

    Richtlinie BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (Module 1 und 2) endet

    GEG §§ 80, 82, 112 n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 226); BAnz AT 23.12.2024 B2
  2. 2

    Abwärme melden (jährlich)

    Antrag Industriestrompreis beim BAFA

    § 17 EnEfG; BAFA
  3. 3

    Sachsen-Anhalt ENERGIE: Ende des Antragszeitraums (AGVO-Teil)

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  4. 4

    Energiemanagement ab 23,6 GWh

    BT-Drs. 21/8027
  5. 5

    Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden über 70 kW

    § 56 GEG n. F.
  6. 6

    Nichtwohngebäude: höchstens 3,5-facher Wert des Referenzgebäudes

    § 40 GEG neu
  7. 7

    Nichtwohngebäude: höchstens 2,95-facher Wert

    § 40 GEG neu
Unternehmen

Energieaudit und Energieeffizienzgesetz.

gilt Heute verbindlich

  • Energieaudit alle vier Jahre für Nicht-KMU (§ 8 EDL-G), Online-Erklärung (§ 8c), Bußgeld bis 50.000 € (§ 12). Bei höchstens 500.000 kWh genügt die Online-Erklärung (§ 8 Abs. 4).
  • Managementsystem über 7,5 GWh (§ 8 EnEfG), Bußgeld bis 100.000 €.
  • Umsetzungspläne mit externer Bestätigung und Abwärme-Meldung über 2,5 GWh (§§ 9, 17 EnEfG).
gesetze-im-internet.de: EDL-G, EnEfG

Entwurf Im Bundestag, noch nicht beschlossen

  • Audit über 2,77 GWh unabhängig von der Größe; rund 15.500 Unternehmen fielen aus der Pflicht.
  • Managementsystem (Energie oder Umwelt, zertifiziert) ab 23,6 GWh, Frist 11.10.2027.
  • Umsetzungsplan für 2,77 bis 23,6 GWh binnen drei Monaten, ohne externe Bestätigung; Abwärme-Meldung nur über 23,6 GWh.
  • BAFA-Registrierung der Auditoren entfällt, Nachweis über die Energieeffizienz-Expertenliste.
BT-Drs. 21/8027; 1. Lesung 24.09.2026; Anhörung 05.10.2026
Gebäude

Nichtwohngebäude nach dem GModG.

Stand 27.10.2026 · BGBl. 2026 I Nr. 226

AbWasFundstelle
01.01.2027Neue Energieausweise für Nichtwohngebäude nur noch auf Grundlage einer Bilanzierung (Bedarfsausweis); nötig bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Vertragsverlängerung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Gültige Verbrauchsausweise bleiben bis zum Ablauf verwendbar.§§ 79, 80, 82, 112 GEG
01.01.2028Behördlich genutzte Gebäude im öffentlichen Eigentum: Primärenergie-Stufe des Gesamtnachweises bei Änderungen schon ab 2028 statt 2030§ 38 Abs. 1 GEG
31.12.2029Gebäudeautomation über 70 kW (in Kraft seit 29.07.2026)§ 56 GEG
01.01.2030Mindestwert für alle bestehenden Nichtwohngebäude: höchstens 3,5-faches Referenzgebäude; Bußgeld bis 5.000 €§§ 40, 108 GEG
01.01.2033Mindestwert: höchstens 2,95-faches Referenzgebäude§ 40 GEG
Änderungen

Was wir zuletzt geändert haben.

  1. Seite neu aufgebaut; Weitergeltung gültiger Verbrauchsausweise und § 8 Abs. 4 EDL-G ergänzt; Folgen des Entwurfs für Umsetzungsplan und Abwärme eingetragen.

  2. Öffentliche Anhörung zum Entwurf 21/8027 im Bundestag.

  3. Erste Lesung des Entwurfs 21/8027.

  4. GModG verkündet, BGBl. 2026 I Nr. 226.

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