Kommunale Gebäude. Pflichten früher als bei allen anderen.
Für behördlich genutzte Nichtwohngebäude gelten Bedarfsausweis und Aushang. Bei Änderungen von Gebäuden im öffentlichen Eigentum gilt die Primärenergie-Anforderung schon ab 2028. Wir planen mit Ihnen Gebäude für Gebäude.
- Bedarfsausweis und Aushanggilt§ 80 Abs. 6 GEG neu
- Änderungenab 01.01.2028Primärenergie-Stufe des Gesamtnachweises (§ 38 GEG)
- Mindestwerteab 2030§ 40 GEG neu
- Sanierungskonzept50 % bis 2026BAFA Modul 2
- Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZbis 90 % ZuschussEffizienzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt, Antrag bis 30.06.2027
Wann Sie handeln sollten.
Letzter Antrag für das geförderte Sanierungskonzept (Modul 2) nach heutigem Stand.
Letzter Antragstag für Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ; Anträge gehen laufend ein.
Änderung behördlich genutzter Gebäude im öffentlichen Eigentum: Primärenergie-Anforderung schon ab 2028 statt 2030.
Mindestwerte für bestehende Nichtwohngebäude.
Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ: bis 90 % Zuschuss.
Das Land fördert Effizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden aus dem EFRE (rund 89 Mio. €, Förderaufruf vom 22.10.2024). Für den Antrag zählt die Energiebilanz.
- 1
Energiebilanz oder Gebäudesteckbrief
Pflicht zum Antrag: Verbrauch oder Bedarf und Treibhausgase heute. Wir erstellen die Bilanz nach DIN V 18599 und bestätigen sie als Ausstellungsberechtigte nach § 88 GEG.
- 2
Prognose und Sanierungsfahrplan
Bedarf nach der Maßnahme, dazu ein Fahrplan zur Klimaneutralität. Der Fahrplan bringt in der Projektauswahl die meisten Punkte für die Strategie.
- 3
Einsparnachweis
Nach der Umsetzung belegen wir die Einsparung für den Verwendungsnachweis.
Kommunale Wohngebäude fördert Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ nicht; für sie gilt die Bundesförderung für Wohngebäude (BEG). Den Sanierungsfahrplan dafür erstellt unsere Schwestermarke: Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhäuser bei analyse-md.
- Wer
- Kommunen und Zweckverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Träger von Kitas, Schulen und anerkannter Erwachsenenbildung, kommunale Unternehmen (Beteiligung über 50 %), gemeinnützige Vereine und Träger kultureller Einrichtungen
- Wofür
- Einzelmaßnahmen an Kitas, Schulen mit Sportstätten, Sportstätten und Bäder für die breite Öffentlichkeit, Kultur, Verwaltung, Erwachsenenbildung, wissenschaftliche Einrichtungen; PV, Speicher und Gründach nur zusammen mit einer Maßnahme am Gebäude. Wohngebäude sind ausgeschlossen.
- Wie viel
- bis 90 % der förderfähigen Ausgaben, die mindestens 50.000 € und unter 1 Mio. € liegen; ist das Vorhaben eine Beihilfe, gelten die niedrigeren Sätze nach AGVO Art. 38 und 38a
- Auswahl
- nach Punkten: Endenergieeinsparung über 20 %, Förderung je eingesparter kWh, Strategie für das Gebäude, erneuerbare Energien; mindestens 33 Punkte
- Antrag
- vor Beginn über das IB-Kundenportal, laufend bis 30.06.2027; Planung durch unabhängige Dritte bis 20 % der Ausgaben förderfähig
Häufige Fragen.
Was fördert Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ?
Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden in Sachsen-Anhalt, etwa Hülle, Heizung, Lüftung oder Wärmerückgewinnung in Kita, Schule, Sporthalle, Bad, Museum oder Rathaus. Der Zuschuss beträgt bis 90 % der förderfähigen Ausgaben, die mindestens 50.000 € und unter 1 Mio. € liegen müssen. Anträge stellen Sie vor Beginn bei der Investitionsbank, laufend bis 30.06.2027.
Gibt es noch Förderung für kommunales Energiemanagement?
In der Kommunalrichtlinie 2024 ist der Förderschwerpunkt Energiemanagement entfallen. Für Sanierungskonzepte gibt es bis Ende 2026 die BAFA-Förderung.
Arbeiten Sie mit Vergabeverfahren?
Ja. Wir geben Angebote auf Ihre Leistungsbeschreibung ab.
Welche Pflichten gelten für Sie?
Sechs Angaben, Ergebnis mit Fristen und Festpreis.