Energieaudit

EDL-G Pflichtaudit

Pflichtaudit für Nicht-KMU nach DIN EN 16247

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten, zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 — das betrifft Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Wir führen Ihr Audit normkonform durch und identifizieren wirtschaftliche Einsparpotenziale.

BAFA-gelistete Auditoren
4-Jahres-Zyklus
Normkonform
Beispielauszug aus einem Energieauditbericht nach DIN EN 16247
DIN EN 16247 konform
250 MAPflicht ab
DIN EN 16247Norm
4 JahreWiederholungszyklus

Unsere Leistungen

Was Sie von uns als gelisteten Energieeffizienz-Experten für Bundesförderprogramme erwarten können.

DIN EN 16247 konform

Normkonforme Durchführung nach DIN EN 16247-1 bis 16247-4 (Gebäude, Prozesse, Transport).

BAFA-gelistete Auditoren

Unsere Energieauditoren sind bei der BAFA gelistet und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

4-Jahres-Zyklus

Das EDL-G schreibt eine Wiederholung alle 4 Jahre vor — wir erinnern Sie rechtzeitig.

Einsparpotenziale aufzeigen

Identifikation konkreter Einsparmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und Amortisationszeiten.

Alternative: ISO 50001

Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 entfällt die EDL-G-Auditpflicht.

Vollständige Dokumentation

Auditbericht inklusive Maßnahmenkatalog, Nachweisen und Kontaktdaten der Auditoren.

EDL-G vs. KMU-Audit vs. ISO 50001

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick — damit Sie wissen, welche Variante zu Ihnen passt.

EDL-GKMU-AuditISO 50001
Verpflichtendab 250 MA / 50 Mio. € Umsatzfreiwilligfreiwillig
Zyklusalle 4 Jahreeinmaliglaufend (jährliche Audits)
BAFA-Förderungkeinebis 50% (EBN)keine
Befreit von EDL-G?neinja
ZielgruppeGroßunternehmenKMU < 250 MAalle Größen, langfristig
Aufwandmittelniedrighoch

So läuft es bei uns ab

Transparent, unkompliziert, ohne böse Überraschungen. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss begleiten wir Sie persönlich.

  1. 1

    Kick-Off-Gespräch

    Wir klären Umfang, Standorte, Verbrauchsdaten und Ziele — telefonisch oder vor Ort.

  2. 2

    Datenerhebung

    Sie liefern Verbrauchsdaten, wir analysieren alle Prozesse und Anlagen nach DIN EN 16247.

  3. 3

    Vor-Ort-Begehung

    Unsere Auditoren besichtigen Ihre Standorte und dokumentieren alle relevanten Anlagen.

  4. 4

    Auditbericht

    Sie erhalten den vollständigen Auditbericht inklusive Maßnahmenkatalog und Wirtschaftlichkeit.

  5. 5

    Nachweis & Meldung

    Wir unterstützen Sie bei der BAFA-Meldung und erinnern rechtzeitig an die Wiederholung.

Energieeffizienz-Experten für Bundesförderprogramme

Unsere Energieberater sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet — Voraussetzung für alle BAFA- und KfW-Förderprogramme.

François Bickel
François Bickel
Energieberater (EE-Experte)
Olaf Giese
Olaf Giese
Energieberater (EE-Experte)
Isabel Zimmerling
Isabel Zimmerling
Expertin für alles

Häufige Fragen

Die meistgestellten Fragen zu EDL-G Pflichtaudit. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach.

Alle Unternehmen, die kein KMU sind. KMU bedeutet: weniger als 250 Mitarbeiter UND entweder Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €. Sobald Sie mindestens eines dieser Kriterien überschreiten, gelten Sie als Nicht-KMU und sind auditpflichtig.

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