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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag & Leistung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen

Anbieter

FirmaGiese & Bickel Energie GbR
AdresseZum Handelshof 9, 39108 Magdeburg
E-Mailinfo@audit-md.de
Telefon+49 391 66099992

und dem Kunden ("Auftraggeber") geschlossen werden — unabhängig davon, ob der Vertragsschluss über die Webseite, per Angebot oder auf sonstigem Wege erfolgt.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung gültigen Fassung.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt schriftlich zu.
(4) Verbraucher: Natürliche Person, die nicht gewerblich handelt (§ 13 BGB).
(5) Unternehmer: Natürliche/juristische Person in gewerblicher Tätigkeit (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Energieberatungsleistungen, Förderdienstleistungen und die Erstellung von Energieausweisen auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere GEG, BEG, EDL-G) und der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere:

a) Energieausweise

Energieverbrauchsausweis Wohngebäude

Basierend auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre

Energiebedarfsausweis Wohngebäude

Nutzerunabhängige Berechnung aus Gebäude- und Anlagendaten

Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Für Gewerbe, Büros und andere Nichtwohngebäude

DIBt-Registrierung & PDF-Zustellung

Gesetzeskonforme Registrierung und elektronische Lieferung

b) Energieberatung & individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Vor-Ort-Begehung, energetische Bestandsaufnahme, Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen und Priorisierung

Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)

Sanierungskonzept nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude

c) BAFA-Förderservice (BEG-Einzelmaßnahmen)

Förderantragstellung BEG-EM

Technische Projektbeschreibung (TPB), Bestätigung zum Antrag (BzA), Fachplanung, Dokumentation und Tracking bis zur Auszahlung

Komplett-Service (iSFP + Förderservice)

Kombination aus iSFP und vollständiger Antragstellung für BEG-Einzelmaßnahmen

KfW-Förderbegleitung

Beratung und Unterstützung bei KfW-Anträgen (z. B. Heizungstausch)

d) Energieaudit & Managementsysteme

Energieaudit nach DIN EN 16247

Pflichtaudit gemäß EDL-G oder freiwilliges KMU-Audit (BAFA-gefördert)

ISO 50001 Beratung & Betrieb

Aufbau und laufende Betreuung von Energiemanagementsystemen

Energiemonitoring

Dauerhaftes Monitoring, Auswertung und Reporting des Energieverbrauchs

e) Weitere Leistungen

Baubegleitung (KfW)

Energetische Qualitätssicherung bei Sanierungsmaßnahmen

Fördermittelberatung

Individuelle Förder- und Finanzierungsanalyse

(3) Die Erstellung von Energieausweisen und iSFP erfolgt durch nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte bzw. in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragene Energieberater.

(4) Bei Energieausweisen, die online ohne Vor-Ort-Begehung bestellt werden, wird der Ausweis ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Angaben erstellt. Bei allen übrigen Leistungen wird der Umfang der Datenerhebung (Vor-Ort-Begehung, Unterlagenprüfung) im Angebot festgelegt.

Bestellung & Mitwirkung

§ 3 Vertragsschluss

a) Online-Bestellung (Energieausweise)

(1) Die Webseiten-Darstellung ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit "Zahlungspflichtig bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
(3) Die Bestellbestätigung per E-Mail ist noch keine Annahme des Angebots.
(4) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande.

b) Individuelles Angebot (Energieberatung, Förderservice, Audits)

(5) Für Leistungen außerhalb des Online-Shops erstellen wir ein individuelles Angebot. Dieses ist 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
(6) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
(7) Änderungen am Leistungsumfang nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Preisanpassungen führen.

(8) Bestellungen und Aufträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, insbesondere wenn:

Angaben offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind
Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt wurden
Die Förderfähigkeit des Vorhabens offensichtlich nicht gegeben ist
Die angeforderten Leistungen nicht erbracht werden können

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten

(2) Allgemeine Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)
Angaben zu Gebäudegeometrie, Bauweise und Anlagentechnik
Bei Verbrauchsausweisen: Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden
Fotos des Gebäudes und der Anlagentechnik (soweit erforderlich)

b) Zusätzliche Mitwirkungspflichten bei Förderdienstleistungen

(3) Erteilung einer schriftlichen Vollmacht zur Antragstellung bei BAFA, KfW oder anderen Förderstellen
Bereitstellung von Handwerkerangeboten bzw. Kostenvoranschlägen für geplante Maßnahmen
Mitwirkung bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
Fristgerechte Beantwortung von Rückfragen der Förderstellen
Mitteilung über Änderungen am Vorhaben, die die Förderfähigkeit beeinflussen können

c) Zusätzliche Mitwirkungspflichten bei Vor-Ort-Leistungen

(4) Gewährung des Zutritts zum Gebäude und allen relevanten Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin
Bereitstellung vorhandener Bauunterlagen (Grundrisse, Baubeschreibung, Schornsteinfegerprotokoll)

(5) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (Eigentümer oder Bevollmächtigter).

(6) Bei unvollständigen Angaben fordern wir zur Nachbesserung auf. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit Eingang vollständiger Unterlagen.

(7) Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger Angaben entstehen.

Zahlung & Lieferung

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

a) Energieausweise (Online-Shop)

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Die Preise für Energieausweise sind Endkundenpreise inkl. 19 % MwSt.

(2) Zahlung im Voraus über:

Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex)
Apple Pay / Google Pay
SEPA-Lastschrift
Klarna / PayPal

(3) Die Zahlungsabwicklung für Online-Bestellungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

b) Beratungs- und Förderdienstleistungen (individuelles Angebot)

(4) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und verstehen sich als Nettopreise zzgl. 19 % MwSt. Für Verbraucher gilt: Der angegebene Betrag ist brutto (MwSt. enthalten) — der gleiche Betrag, keine Aufschläge.
(5) Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Bei umfangreicheren Leistungen (z. B. iSFP, Energieaudit) kann eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung vereinbart werden.

c) Hinweis zur Förderfähigkeit

(7) Unsere Honorare für Energieberatung (iSFP) und Fachplanung (Förderantragstellung) sind in der Regel BAFA-förderfähig — jeweils zu 50 % aus zwei separaten Fördertöpfen (EBW bzw. Fachplanungsförderung). Die Beantragung und Auszahlung der Förderung obliegt dem Auftraggeber bzw. erfolgt in dessen Namen. Ein Anspruch auf Förderbewilligung besteht nicht (siehe § 8).

(8) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Mit der Leistungserbringung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. vereinbarter Abschlagszahlung begonnen.

§ 6 Bearbeitungszeiten und Lieferung

(1) Die Lieferung von Energieausweisen und Dokumenten erfolgt elektronisch als PDF per E-Mail.

(2) Bearbeitungszeiten (Richtwerte ab vollständigen Unterlagen bzw. Vor-Ort-Begehung):

Verbrauchsausweis

1-2 Werktage

Bedarfsausweis

2-3 Werktage

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

4-6 Wochen nach Vor-Ort-Begehung

BAFA-/KfW-Antragstellung

5-10 Werktage nach Vorliegen aller Unterlagen (Bearbeitungsdauer der Förderstelle nicht inbegriffen)

Energieaudit (DIN EN 16247)

4-8 Wochen je nach Gebäudekomplexität

(3) Die genannten Zeiten sind unverbindliche Richtwerte. Bei hohem Aufkommen, Rückfragen oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers kann sich die Bearbeitung verlängern.

(4) Über den Bearbeitungsstand wird der Auftraggeber bei Förderdienstleistungen regelmäßig informiert (per E-Mail oder Statusseite).

§ 7 Vor-Ort-Begehung

(1) Für Leistungen, die eine Vor-Ort-Begehung erfordern (insbesondere iSFP, Energieaudit, Baubegleitung), wird ein Termin mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(2) Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zutritt zu allen relevanten Gebäudeteilen, Heizungsräumen und technischen Anlagen sicher.
(3) Terminabsagen sind kostenfrei, wenn sie mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(4) Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden) oder Nichterscheinen kann eine Aufwandspauschale von bis zu 150,00 € netto berechnet werden.
(5) Fahrtkosten sind im Angebotspreis enthalten, sofern sich das Objekt im vereinbarten Einzugsgebiet befindet. Bei darüber hinausgehenden Entfernungen werden Fahrtkosten gesondert ausgewiesen.

§ 8 Förderanträge und Vollmacht

(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers Förderanträge bei BAFA, KfW oder anderen Förderstellen einreicht, handelt er als bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber erteilt dem Anbieter eine schriftliche Vollmacht zur Antragstellung. Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden; bereits eingereichte Anträge bleiben davon unberührt.
(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erstellung und Einreichung des Förderantrags. Ein Anspruch auf Bewilligung der Fördermittel durch die Förderstelle besteht nicht — die Entscheidung liegt ausschließlich bei BAFA, KfW bzw. der jeweiligen Förderstelle.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine parallel laufenden Förderanträge für dasselbe Vorhaben über Dritte einzureichen, sofern dies die Förderfähigkeit beeinträchtigen könnte.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen an der geplanten Maßnahme (z. B. Wechsel des Handwerkers, Änderung des Umfangs) unverzüglich mitzuteilen, da diese die Förderanträge beeinflussen können.
(6) Bei Rückforderungen durch die Förderstelle, die auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Anbieter nicht.

§ 9 Geld-zurück-Garantie bei Förderanträgen

(1) Für Förderantragstellungen (BAFA BEG-Einzelmaßnahmen) gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie unter folgenden Bedingungen:

(2) Wird ein Förderantrag nach unserer positiven Förderfähigkeitsprüfung ("grüner Check") durch die Förderstelle abgelehnt, erstatten wir 100 % des für diesen Antrag berechneten Honorars.
(3) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf unser Honorar für die Antragstellung — nicht auf die beantragte Fördersumme oder Leistungen Dritter.

(4) Die Garantie gilt nicht, wenn die Ablehnung auf folgenden Gründen beruht:

Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
Eigenmächtige Änderung der Maßnahme ohne Rücksprache
Versäumte Mitwirkungspflichten oder Fristen seitens des Auftraggebers
Erschöpfung des Fördertopfs oder nachträgliche Änderung der Förderrichtlinien
Rücknahme des Antrags durch den Auftraggeber

(5) Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Ablehnungsbescheids.

(6) Für den iSFP-Anteil im Komplett-Service gilt die Garantie nicht, da der iSFP als eigenständige Leistung unabhängig vom Förderantrag erbracht wird.

Rechte & Pflichten

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
(3) Widerruf durch eindeutige Erklärung (Brief oder E-Mail).
(4) Zur Fristwahrung reicht rechtzeitige Absendung.
(5) Bei bereits erbrachten Teilleistungen (z. B. durchgeführte Vor-Ort-Begehung, eingereichte Förderanträge) ist der anteilige Wertersatz zu leisten.

(6) Vollständige Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen den jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen — insbesondere dem GEG, den BEG-Richtlinien und den einschlägigen DIN-Normen.

(2) Energieausweise werden ordnungsgemäß beim DIBt registriert. Für den iSFP und Förderanträge gewährleisten wir die fachgerechte Erstellung gemäß den Anforderungen der jeweiligen Förderstelle.

(3) Für Fehler aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers haften wir nicht.

(4) Unbeschränkte Haftung bei:

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
Produkthaftungsgesetz
Übernommene Garantien (insbesondere § 9 Geld-zurück-Garantie)

(5) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf vorhersehbare, typische Schäden, maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

(6) Für Entscheidungen der Förderstellen (BAFA, KfW) sowie für Verzögerungen in der Förderbearbeitung haften wir nicht. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinien.

(7) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

a) Einmalige Leistungen

(1) Verträge über einmalige Leistungen (Energieausweise, iSFP, Förderanträge, Energieaudits) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

b) Laufende Betreuung

(2) Verträge über laufende Leistungen (ISO 50001 Betrieb, Energiemonitoring) werden für die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen.
(3) Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Rahmenverträge

(5) Für Rahmenverträge (Portfolio-Rabatte) gelten die im jeweiligen Rahmenvertrag vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Portfolio-Rabatte setzen die Beauftragung der vereinbarten Mindestanzahl an Gebäuden voraus.

Sonstiges

§ 13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nur für Vertragszwecke verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.

(2) Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten im erforderlichen Umfang an folgende Stellen übermittelt werden dürfen:

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) — zur Registrierung von Energieausweisen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — zur Förderantragstellung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) — zur Förderantragstellung
Deutsche Energie-Agentur (dena) — im Rahmen der Energieeffizienz-Expertenliste

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Dokumenten (Energieausweis, iSFP, Gutachten, Fachplanungsunterlagen) für die gesetzlich vorgesehenen Verwendungszwecke.

(2) Bei Energieausweisen umfasst das Nutzungsrecht: Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Aushang gemäß GEG.

(3) Der iSFP und Fachplanungsunterlagen dürfen für die Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen am betreffenden Gebäude verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

(4) Alle Urheberrechte verbleiben beim Anbieter.

§ 15 Streitbeilegung

OS-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand: März 2026
audit-md

Energieeffizienz aus einer Hand.
Energieausweise, Energieberatung & Energieaudits.

Kontakt

Zum Handelshof 9,
39108 Magdeburg

+49 391 66099992

info@audit-md.de

Leistungen

  • Ausweise
  • Beratung & iSFP
  • Audit & ISO 50001
  • Monitor

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