Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen
Anbieter
und dem Kunden ("Auftraggeber") geschlossen werden — unabhängig davon, ob der Vertragsschluss über die Webseite, per Angebot oder auf sonstigem Wege erfolgt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Energieberatungsleistungen, Förderdienstleistungen und die Erstellung von Energieausweisen auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere GEG, BEG, EDL-G) und der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere:
a) Energieausweise
Basierend auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Nutzerunabhängige Berechnung aus Gebäude- und Anlagendaten
Für Gewerbe, Büros und andere Nichtwohngebäude
Gesetzeskonforme Registrierung und elektronische Lieferung
b) Energieberatung & individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Vor-Ort-Begehung, energetische Bestandsaufnahme, Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen und Priorisierung
Sanierungskonzept nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
c) BAFA-Förderservice (BEG-Einzelmaßnahmen)
Technische Projektbeschreibung (TPB), Bestätigung zum Antrag (BzA), Fachplanung, Dokumentation und Tracking bis zur Auszahlung
Kombination aus iSFP und vollständiger Antragstellung für BEG-Einzelmaßnahmen
Beratung und Unterstützung bei KfW-Anträgen (z. B. Heizungstausch)
d) Energieaudit & Managementsysteme
Pflichtaudit gemäß EDL-G oder freiwilliges KMU-Audit (BAFA-gefördert)
Aufbau und laufende Betreuung von Energiemanagementsystemen
Dauerhaftes Monitoring, Auswertung und Reporting des Energieverbrauchs
e) Weitere Leistungen
Energetische Qualitätssicherung bei Sanierungsmaßnahmen
Individuelle Förder- und Finanzierungsanalyse
(3) Die Erstellung von Energieausweisen und iSFP erfolgt durch nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte bzw. in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragene Energieberater.
(4) Bei Energieausweisen, die online ohne Vor-Ort-Begehung bestellt werden, wird der Ausweis ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Angaben erstellt. Bei allen übrigen Leistungen wird der Umfang der Datenerhebung (Vor-Ort-Begehung, Unterlagenprüfung) im Angebot festgelegt.
§ 3 Vertragsschluss
a) Online-Bestellung (Energieausweise)
b) Individuelles Angebot (Energieberatung, Förderservice, Audits)
(8) Bestellungen und Aufträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, insbesondere wenn:
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
a) Allgemeine Mitwirkungspflichten
b) Zusätzliche Mitwirkungspflichten bei Förderdienstleistungen
c) Zusätzliche Mitwirkungspflichten bei Vor-Ort-Leistungen
(5) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (Eigentümer oder Bevollmächtigter).
(6) Bei unvollständigen Angaben fordern wir zur Nachbesserung auf. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit Eingang vollständiger Unterlagen.
(7) Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger Angaben entstehen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Energieausweise (Online-Shop)
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Die Preise für Energieausweise sind Endkundenpreise inkl. 19 % MwSt.
(2) Zahlung im Voraus über:
(3) Die Zahlungsabwicklung für Online-Bestellungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
b) Beratungs- und Förderdienstleistungen (individuelles Angebot)
c) Hinweis zur Förderfähigkeit
(7) Unsere Honorare für Energieberatung (iSFP) und Fachplanung (Förderantragstellung) sind in der Regel BAFA-förderfähig — jeweils zu 50 % aus zwei separaten Fördertöpfen (EBW bzw. Fachplanungsförderung). Die Beantragung und Auszahlung der Förderung obliegt dem Auftraggeber bzw. erfolgt in dessen Namen. Ein Anspruch auf Förderbewilligung besteht nicht (siehe § 8).
(8) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Mit der Leistungserbringung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. vereinbarter Abschlagszahlung begonnen.
§ 6 Bearbeitungszeiten und Lieferung
(1) Die Lieferung von Energieausweisen und Dokumenten erfolgt elektronisch als PDF per E-Mail.
(2) Bearbeitungszeiten (Richtwerte ab vollständigen Unterlagen bzw. Vor-Ort-Begehung):
1-2 Werktage
2-3 Werktage
4-6 Wochen nach Vor-Ort-Begehung
5-10 Werktage nach Vorliegen aller Unterlagen (Bearbeitungsdauer der Förderstelle nicht inbegriffen)
4-8 Wochen je nach Gebäudekomplexität
(3) Die genannten Zeiten sind unverbindliche Richtwerte. Bei hohem Aufkommen, Rückfragen oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers kann sich die Bearbeitung verlängern.
(4) Über den Bearbeitungsstand wird der Auftraggeber bei Förderdienstleistungen regelmäßig informiert (per E-Mail oder Statusseite).
§ 7 Vor-Ort-Begehung
(1) Für Leistungen, die eine Vor-Ort-Begehung erfordern (insbesondere iSFP, Energieaudit, Baubegleitung), wird ein Termin mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 8 Förderanträge und Vollmacht
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers Förderanträge bei BAFA, KfW oder anderen Förderstellen einreicht, handelt er als bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers.
§ 9 Geld-zurück-Garantie bei Förderanträgen
(1) Für Förderantragstellungen (BAFA BEG-Einzelmaßnahmen) gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie unter folgenden Bedingungen:
(4) Die Garantie gilt nicht, wenn die Ablehnung auf folgenden Gründen beruht:
(5) Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Ablehnungsbescheids.
(6) Für den iSFP-Anteil im Komplett-Service gilt die Garantie nicht, da der iSFP als eigenständige Leistung unabhängig vom Förderantrag erbracht wird.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
(6) Vollständige Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen den jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen — insbesondere dem GEG, den BEG-Richtlinien und den einschlägigen DIN-Normen.
(2) Energieausweise werden ordnungsgemäß beim DIBt registriert. Für den iSFP und Förderanträge gewährleisten wir die fachgerechte Erstellung gemäß den Anforderungen der jeweiligen Förderstelle.
(3) Für Fehler aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers haften wir nicht.
(4) Unbeschränkte Haftung bei:
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf vorhersehbare, typische Schäden, maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
(6) Für Entscheidungen der Förderstellen (BAFA, KfW) sowie für Verzögerungen in der Förderbearbeitung haften wir nicht. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinien.
(7) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
a) Einmalige Leistungen
(1) Verträge über einmalige Leistungen (Energieausweise, iSFP, Förderanträge, Energieaudits) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
b) Laufende Betreuung
c) Rahmenverträge
(5) Für Rahmenverträge (Portfolio-Rabatte) gelten die im jeweiligen Rahmenvertrag vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Portfolio-Rabatte setzen die Beauftragung der vereinbarten Mindestanzahl an Gebäuden voraus.
§ 13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nur für Vertragszwecke verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.
(2) Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten im erforderlichen Umfang an folgende Stellen übermittelt werden dürfen:
§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Dokumenten (Energieausweis, iSFP, Gutachten, Fachplanungsunterlagen) für die gesetzlich vorgesehenen Verwendungszwecke.
(2) Bei Energieausweisen umfasst das Nutzungsrecht: Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Aushang gemäß GEG.
(3) Der iSFP und Fachplanungsunterlagen dürfen für die Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen am betreffenden Gebäude verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
(4) Alle Urheberrechte verbleiben beim Anbieter.
§ 15 Streitbeilegung
OS-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Bei Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).