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Pflicht-Check
EnEfG · ab 2,5 GWh

Umsetzungspläne und Abwärme. Die Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz.

Über 2,5 GWh Gesamtendenergie im Jahr müssen Unternehmen heute wirtschaftliche Maßnahmen als Umsetzungsplan veröffentlichen und ihre Abwärme melden. Wir erstellen beides, auf Wunsch mit dem Audit. Der Gesetzentwurf würde beide Pflichten einschränken; wir sagen Ihnen, was davon für Sie bleibt.

Wer muss
Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergie im Jahr (Ø drei Jahre)
Umsetzungsplan
alle wirtschaftlichen Maßnahmen aus Audit oder Managementsystem, extern bestätigt und veröffentlicht (§ 9)
Abwärme
jährliche Meldung bis 31.03. an die Plattform für Abwärme (§ 17)
Wenn nicht
Bußgeld bis 50.000 € möglich (§ 19 EnEfG)
Entwurf
Bestätigung entfiele; Abwärme nur noch über 23,6 GWh
Preis
ab 1.900 € je Pflicht, netto
Stand 27.10.2026 · EnEfG §§ 9, 17, 19; BT-Drs. 21/8027
Leistungen

Zwei Pflichten, ein Ansprechpartner.

UMSETZUNGSPLAN § 9ab 1.900 €netto, je Unternehmen
  • Maßnahmen aus Audit oder EnMS übernehmen
  • Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 prüfen
  • Bestätigung durch registrierte Auditoren
  • Veröffentlichung vorbereitet
etwa 2 Wochen
ABWÄRME § 17ab 1.900 €netto, jährlich wiederkehrend
  • Abwärmequellen erfassen
  • Mengen, Temperatur, Verfügbarkeit
  • Meldung an die Plattform für Abwärme
  • Erinnerung im Folgejahr
Meldung bis 31.03.
Rechtsstand

Was die Novelle ändern würde.

Stand 27.10.2026 · EnEfG; Entwurf BT-Drs. 21/8027

gilt Heute verbindlich

  • Umsetzungspläne mit externer Bestätigung, veröffentlicht innerhalb von drei Jahren nach Audit oder Einführung des Managementsystems.
  • Abwärme-Meldung jährlich bis 31.03. über 2,5 GWh.
EnEfG §§ 8, 9, 17

Entwurf Im Bundestag, noch nicht beschlossen

  • Umsetzungsplan nur noch für 2,77 bis 23,6 GWh, binnen drei Monaten nach dem Audit, ohne externe Bestätigung.
  • Abwärme-Meldung nur noch über 23,6 GWh.
  • Managementsystem erst ab 23,6 GWh statt 7,5 GWh.
BT-Drucksache 21/8027, S. 15, 18, 63
Fragen

Zum Energieeffizienzgesetz.

Wer bestätigt den Umsetzungsplan?

Heute bestätigen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren die Vollständigkeit und Richtigkeit; wir tun das als registrierte Auditoren. Nach dem Gesetzentwurf entfiele die Bestätigung.

Müssen wir die Maßnahmen umsetzen?

Heute nicht. Pflicht ist, wirtschaftliche Maßnahmen zu planen, bestätigen zu lassen und zu veröffentlichen.

Was zählt als Abwärme?

Wärme aus Prozessen und Anlagen, die ungenutzt abgegeben wird, zum Beispiel aus Kälte, Druckluft oder Öfen.

Gilt das EnEfG für Sie?

Der Pflicht-Check prüft es nach heutigem Recht und nach dem Entwurf.

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