0391 66099992Mo–Fr 08–17 Uhr
Pflicht-Check
Für Eigentümer und Verwalter

Gewerbeflächen vermieten ab 2027. Und 2030 im Blick.

Ab 2027 werden für Nichtwohngebäude nur noch Bedarfsausweise ausgestellt; gebraucht wird er auch bei Vertragsverlängerung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab 2030 gelten Mindestwerte für alle bestehenden Nichtwohngebäude. Wir prüfen Ihr Portfolio Gebäude für Gebäude.

Typisch für Gewerbeimmobilien und VerwaltungStand 27.10.2026
  • Bedarfsausweisab 01.01.2027Verkauf, Vermietung, Verlängerung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt
  • Aushangbei Publikumsverkehr§ 80 GEG
  • Mindestwerteab 2030§ 40 GEG neu
  • Gebäudeautomationbis 31.12.2029über 70 kW
Anlässe

Wann Sie handeln sollten.

  1. Letzter Ausstellungstag für Verbrauchsausweise bei Nichtwohngebäuden; gültige bleiben bis zum Ablauf verwendbar.

  2. Vermietung oder Verlängerung ohne gültigen Ausweis: Bedarfsausweis nötig. Die Nachfrage kommt mit dem Ablauf alter Ausweise.

  3. Mindestwerte: höchstens 3,5-faches Referenzgebäude.

Fragen

Häufige Fragen.

Wir verwalten Wohnen und Gewerbe. Wer ist zuständig?

Überwiegend gewerblich: wir. Überwiegend Wohnen: unsere Schwestermarken analyse-md und ausweis-md.

Bekommen wir einen Preis fürs ganze Portfolio?

Ja. Schicken Sie uns die Liste der Gebäude, wir rechnen Staffelpreise.

Welche Pflichten gelten für Sie?

Sechs Angaben, Ergebnis mit Fristen und Festpreis.

Pflicht-Check starten
AnrufenPflicht-Check